Stellungnahme von B90/Die Grünen Raunheim zur Stadtverordnetenversammlung am 18. Dezember 2025

Wer gestern die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung gesehen hat, durfte Zeuge werden, wie Politikverdrossenheit gefördert wird.

Bevor ich mich wieder dem Ablauf der Sitzung widmen werde, muss ich erst einmal kurz die Situation erläutern.

Der letzte Tagesordnungspunkt der gestrigen Stadtverordnetenversammlung war der Antrag auf Rückforderung der ohne rechtlichen Grund gezahlten Provisionen. Und um einer eventuellen künstlichen Aufregung des Bürgermeisters und Teilen der SPD-Fraktion vorweg zu greifen, die entsprechende Pressemitteilung ist unter verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de öffentlich einzusehen. Der Datenschutzbeauftragte muss also nicht eingeschaltet werden.

Wenn jetzt die Frage aufkommt: "Warum war dieser Tagesordnungspunkt so weit hinten in der Tagesordnung?" Das liegt daran, dass alle Punkte, die von Herrn Rendel als unangenehm angesehen werden, auf Vorschlag des Bürgermeisters erst einmal als nicht öffentlich eingestuft werden. Diese Punkte kommen immer an das Ende der Tagesordnung.

So begann die Stadtverordnetenversammlung nun mit der Diskussion, ob dieser Punkt im öffentlichen oder nichtöffentlichen Teil der Sitzung besprochen werden solle. Hier gab es unterschiedliche Einschätzungen von den zuständigen Datenschutzbeauftragten. Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Raunheim hat sich klar für ein Belassen im nichtöffentlichen Teil ausgesprochen. Die Kommunalaufsicht, die die Vorgänge seit langem begleitet, hat eine wesentlich differenziertere Einschätzung gegeben, die lautet, dass der Punkt solange öffentlich besprochen werden kann, solange sich die Diskussion nur auf Details, die öffentlich bekannt sind, bezieht. Und hier ist auch die Hessische Gemeindeordnung (HGO) sehr deutlich. In § 52 HGO ist festgelegt, dass die Gemeindevertretung (Stadtverordnetenversammlung) ihre Beschlüsse in öffentlichen Sitzungen fasst, aber für einzelne Angelegenheiten die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann. Hierbei ist es rechtswidrig, bestimmte Arten von Angelegenheiten grundsätzlich in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln. Vielmehr bedarf es einer sorgfältigen Abwägungsentscheidung, da für den Ausschluss besondere zu schützende Interessen eines Einzelnen oder der Allgemeinheit erforderlich sind.

Der Fraktionsvorsitzende der SPD hat also schon mal vorsorglich darauf hingewiesen, dass sein Beitrag zu diesem Punkt natürlich so aufgebaut ist, dass er der Nichtöffentlichkeit bedarf. Und natürlich ließ es sich Herr Bürgermeister Rendel auch nicht nehmen, seine eigene Meinung beizutragen. Ja, wir sprechen von dem Bürgermeister, in dessen kurzer Amtszeit es bereits zweimal zu einer Verletzung des Datenschutzes kam. Er erklärte, warum seiner Ansicht nach, der Antrag nicht öffentlich zu behandeln sei und drohte auch gleich der Stadtverordnetenvorsteherin Konsequenzen an, wenn die Sitzung öffentlich durchgeführt wird. Denn dann würde es nach seiner Auffassung sicher zu Datenschutzverstößen kommen.

Die Mehrheit der Stadtverordneten sprach sich dennoch für eine Diskussion im öffentlichen Bereich aus, da große Teile der zu erwartenden Beiträge nicht über die öffentlich bekannten Punkte hinaus gehen. Für die Wortbeiträge, die diese Anforderung nicht erfüllen können, kann jederzeit die Nichtöffentlichkeit hergestellt werden. Eine generelle Behandlung des Punktes in einem nichtöffentlichen Sitzungsteil kann darüber hinaus zur Unwirksamkeit des Beschlusses führen. Auch hier ist die HGO sehr klar.

Nachdem dieser Punkt besprochen wurde und die Tagesordnung festgelegt war, wurden die Anträge der CDU, WsR und von uns Grünen, die in den Ausschüssen ausgiebig diskutiert waren und die Zustimmung aller Fraktionen erhalten hatten, ohne Aussprache zusammen abgestimmt.

Und dann begann ein Possenspiel, dass einer Stadtverordnetenversammlung, nicht würdig ist. Denn jetzt folgte der Bericht des Magistrates. Hier berichtet der Bürgermeister über Angelegenheiten der laufenden Verwaltung, die (laut HGO) eine überdurchschnittliche politische, wirtschaftliche oder sonstige Bedeutung haben. Und hier begann das Spiel auf Zeit, das vermutlich im Vorfeld zwischen der SPD-Fraktion und dem Bürgermeister abgesprochen war. Herr Rendel wiederholte Themen, die bereits im Protokoll der vorhergehenden Sitzung vom 06.11.2025 nachzulesen sind. Und nicht in der Form, dass eine Mitteilung erfolgt, dass die Maßnahmen jetzt umgesetzt wurden, sondern der gesamte Vorgang wurde noch einmal ausführlich erläutert. Dann wurden Themen angesprochen, die erst im Laufe des kommenden Jahres aktuell werden. Es war dem gesamten Bericht anzumerken, dass es zu keinem Zeitpunkt um die Information der Stadtverordneten sowie der Bürgerinnen und Bürger ging, sondern lediglich das Ziel verfolgt wurde, Zeit verstreichen zu lassen.

Nachdem dieser kreative Zeitdiebstahl, denn als wirkliche Information kann man es nicht mehr bezeichnen, beendet war, folgte die Einbringung des Haushalts. Mit einer weiteren Rede des Bürgermeisters, die geeignet war, eine weitere halbe Stunde von der Uhr zu nehmen.

Aber dies war natürlich noch nicht ausreichend, um die Diskussion des letzten Punktes der Tagesordnung zu verhindern. Und deshalb übernahm nun der Fraktionsvorsitzende der SPD die Aufgabe, die Sitzung mit ausgiebigen Monologen weiter in die Länge zu ziehen. Dabei ist es gerade Herr Nasseh, der andere Fraktionen gerne darauf hinweist, dass die Diskussion der Anträge in den Ausschlusssitzungen erfolgen solle, damit in den Stadtverordnetenversammlungen dann zügig gearbeitet werden kann. Diesmal wurde jeder Antrag seiner Fraktion ausführlich von ihm beschrieben. Und da anscheinend die Befürchtung bestand, dass diese Vorgehensweise nicht ausreichend ist, um einen rechtzeitigen Sitzungsabbruch zu erreichen, wiederholte der Bürgermeister noch einmal inhaltlich die Ausführungen des SPD-Fraktionsvorsitzenden.

Die Strategie war letztendlich erfolgreich, denn bei Sitzungsabbruch standen noch vier Anträge aus. Darunter natürlich auch der Antrag auf Rückzahlung der Provisionen.

Das traurige an diesem ganzen Schauspiel war, dass, getrieben von dem Wunsch die Sitzung vor Erreichen des letzten Punktes der Tagesordnung zu beenden, diese zu einer ermüdenden Angelegenheit wurde, die ein großer Teil der Anwesenden als Zumutung empfand.

Das Vorgehen war rechtlich zulässig, aber es fördert die Politikverdrossenheit. Denn hier wurde gezeigt, wie Politik vor Ort nicht aussehen sollte.

 

Bündnis 90/Die Grünen Raunheim nehmen an öffentlicher Übung der Freiwilligen Feuerwehr Raunheim teil

Heute waren wir von Bündnis90/Die Grünen bei der Feuerwehr Raunheim eingeladen. Auf der "Tagesordnung" stand eine Wohnungsbrandübung unter Realbedingungen.

In extra dafür aufgebauten Containern wurde bei Temperaturen von 600 bis 800 Grad, bei Gebäudebränden bis 1000 Grad, der Einsatz geübt.

Diese Übung wird jährlich von den Feuerwehrleuten verlangt, um in Ernstfall voll einsatzfähig bei Brandeinsätzen in Gebäuden zu sein.

Wir wurden darüber informiert, dass beim Einsatz neben Helm, Kleidung und Atemschutz, die zusammen schon 35 kg wiegen, natürlich auch der nicht eben leichte Löschschlauch bewegt werden muss.

Unter Bedingungen wie großer Hitze und starker Rauchentwicklung, müssen die Feuerwehrleute fast ohne Augenkontakt und stark eingeschränkter Sicht die Löscharbeiten ausführen, aber auch nach eventuell zu rettenden Personen den Einsatzort absuchen.

Bündnis 90/Die Grünen zollen der Feuerwehr großen Respekt für ihren täglichen Einsatz. Dieses Ehrenamt kann nicht genug gewürdigt werden, und wir werden natürlich auch in Zukunft die Freiwillige Feuerwehr weiterhin unterstützen. Unser Dank dafür, dass wir zu dieser Übung eingeladen wurden, die zeigt was Feuerwehrleute bei Einsätzen leisten müssen.

  

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Der Ortsverband der Grünen Raunheim lädt ein zum Neujahrsempfang am So 18.01.2026 um 14.30 Uhr im Bürgersaal

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